Notruf 112 – richtig handeln im Ernstfall
Die fünf W-Fragen
Damit Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei schnell helfen können, braucht die Leitstelle wichtige Informationen. Beim Anruf unter 112 solltest du deshalb klar und ruhig die fünf W-Fragen beantworten:
Wo ist es passiert?
Gib die genaue Adresse an: Straße, Hausnummer, Etage – oder markante Punkte im Gelände. Je genauer, desto schneller kommt Hilfe.
Was ist passiert?
Beschreibe kurz den Notfall: z. B. Verkehrsunfall, medizinischer Notfall, Feuer, Gasgeruch, eingeklemmte Person usw.
Wie viele Verletzte/Betroffene gibt es?
Nenne die Anzahl der Personen, damit ausreichend Einsatzkräfte geschickt werden können.
Welche Art von Verletzungen/Schäden liegen vor?
z. B. bewusstlos, starke Blutung, Rauchentwicklung, eingeklemmte Person, Sturz aus Höhe, Herzbeschwerden.
Warten auf Rückfragen!
Nicht einfach auflegen – die Leitstelle bestimmt, wann das Gespräch beendet ist. Oft werden noch wichtige Fragen gestellt.
Was passiert nach dem Notruf?
Nachdem die Informationen an die Leitstelle übermittelt wurden, läuft Folgendes ab:
- Die Leitstelle bewertet die Lage und entscheidet, welche Einsatzkräfte benötigt werden.
- Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei werden parallel alarmiert (digitaler Alarm, Sirene, Funkmeldeempfänger).
- Derdie Disponentin bleibt bei Bedarf am Telefon, gibt Anweisungen und hilft bis zum Eintreffen der Helfer – z. B. bei Erster Hilfe, Reanimation oder Brandverhalten.
- Die Einsatzkräfte fahren los und erhalten alle Einsatzdaten automatisch digital.
Wichtig:
Auch wenn du denkst, du hast etwas falsch gesagt – jede Information hilft. Die Leitstelle stellt die nötigen Fragen.
Wann braucht es keinen Notruf?
Nicht jeder Vorfall ist ein Notfall. In folgenden Situationen reicht oft eine andere Lösung:
- kleinere Verletzungen ohne akute Gefahr (z. B. kleine Schnittwunden)
- Bagatellschäden oder harmlose Stürze ohne ernste Beschwerden
- Fragen oder Unsicherheiten ohne akute Gefahr
- Fehlalarme bei Rauchmeldern ohne Brand (z. B. angebranntes Essen, Dampf)
In solchen Fällen eher:
- Hausarzt / Bereitschaftsdienst: 116 117
- Giftnotruf (Bayern – München: 089 19240)
Weitere Infos zu den Notfallnummern gibt es von der Bayrischen Landesärztekammer unter
https://www.blaek.de/wegweiser/notrufnummern
- Polizei ohne Notfall: 110 (Aber auch hier nur wenn nötig!)
Notrufmissbrauch – das sind die Folgen
Jeder unerlaubte oder vorsätzlich falsche Notruf blockiert Leitstellen, verzögert echte Hilfe und kostet Ressourcen.
Missbrauch ist strafbar, zum Beispiel als:
- Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB)
- Missbrauch von Notrufen (§145 StGB)
- Behinderung von Einsatzkräften
Konsequenzen können sein:
- Strafanzeige
- Geldstrafe
- Schadensersatzforderungen / Kosten für den Einsatz
- in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen
Merke:
Lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen, wenn echte Gefahr besteht.
Nur absichtliche oder bewusst falsche Notrufe sind strafbar – nicht ehrliche Fehleinschätzungen.
